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Gutachten über eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer

Sie benötigen ein Gutachten über eine verkürzte tatsächliche Restnutzungsdauer, das Sie beim Finanzamt vorlegen können und das vom Finanzamt anerkannt wird? 

Das Finanzgericht Münster hat mit seinem Urteil vom 27.01.2022 (1 K 1741/18 E) entschieden, dass die im Rahmen eines Wertgutachtens nach der Wertermittlungsverordnung bestimmte Restnutzungsdauer eines Gebäudes der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden kann.

Aufgrund meiner Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich Gutachten über die verkürzte tatsächliche Restnutzungsdauer, die vom Finanzamt anerkannt werden. Mit diesem Gutachten haben Immobilienbesitzer nach dem Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, gegenüber dem Finanzamt eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ihres Gebäudes glaubhaft zu machen, so dass ihnen ein höherer Abschreibungssatz zuerkannt werden kann (z.B. 4 % bei nachgewiesener Nutzungsdauer von 25 Jahren).

Der Basispreis für ein Gutachten über eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer beträgt 950 € (zzgl. MwSt.). Der Steuervorteil, den Sie aufgrund meines Gutachtens über die nächsten Jahre erreichen können, übersteigt in der Regel die Kosten des Gutachtens deutlich.

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